ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON BECKMARKETING SOLUTIONS
I. Vertragspartner – Geltungsbereich – Definitionen – Reihenfolge
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Kunden mit BECKMARKETING SOLUTIONS – Marienburger Str. 5, 84478 Waldkraiburg, Inhaber Patrick Beck & Natalie Beck, e-Mail: info@beckmarketing.solutions (nachfolgend auch als „wir“ oder „BECKMARKETING SOLUTIONS“ bezeichnet) schließen.
2. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, welche Unternehmer sind.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
6. Diese AGB gelten auch für alle gleichgelagerten zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Wege eines Rahmenvertrags.
7. Bei abweichenden oder sich widersprechenden Bedingungen gilt zunächst die Individualvereinbarung, dann der jeweilige konkrete Vertrag inklusive eventueller Anlagen und dann diese AGB.
II. Angebote - Zustandekommen des Vertrages
1. Angebote von BECKMARKETING SOLUTIONS werden individuell für den Kunden erstellt und sind 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig sofern nichts Abweichendes angegeben ist.
2. Das Angebot gilt ausschließlich für den Kunden, welcher im Angebot bezeichnet ist.
3. Das Angebot gilt nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln.
4. Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen von BECKMARKETING SOLUTIONS unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.
5. Ein Vertrag kommt mit Auftragserteilung des Kunden oder Auftragsbestätigung von BECKMARKETING SOLUTIONS zustande.
6. Bei Bestellungen von Domains gilt abweichend, dass der Kunde BECKMARKETING SOLUTIONS verbindlich anweist, die bestellte Domain unverzüglich nach Eingang des Angebots bei BECKMARKETING SOLUTIONS bei der jeweiligen Vergabestelle für Domains für den Kunden zu registrieren. Mit erfolgreicher Registrierung der Domain ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen.
7. BECKMARKETING SOLUTIONS kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme) und diese jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
III. Beschreibung des Leistungsumfanges
1. BECKMARKETING SOLUTIONS bietet Kunden folgende Dienstleistungen an:
• Erstellung und Design von Webseiten
• Unterhalt der Webseiten/Support
• Hosting der Webseiten /Domains
• Server-Hosting Produkte
• SEO
• Webinare / Coaching
• Weitere IT-Dienstleistungen, Digitalisierung & Automatisierung, Einführung eines CRMs
2. Die Vertragspflichten von BECKMARKETING SOLUTIONS ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen und Vereinbarungen zwischen BECKMARKETING SOLUTIONS und dem Kunden.
3. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt BECKMARKETING SOLUTIONS keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.
4. Sofern der Kunde BECKMARKETING SOLUTIONS beauftragt, für seine Domains bzw. Webpräsenz eine Suchmaschinenoptimierung durchzuführen, weist BECKMARKETING SOLUTIONS ausdrücklich darauf hin, dass sie für keinerlei Platzierungen bei den Suchmaschinen garantieren kann und die Aufnahme der jeweiligen Webseiten des Kunden nicht im Einflussbereich der Agentur liegt.
5. Eine rechtliche Überprüfung der vom Kunden an BECKMARKETING SOLUTIONS übergebenen Daten / Texte / Inhalte durch BECKMARKETING SOLUTIONS ist nicht Gegenstand des Vertrags.
6. BECKMARKETING SOLUTIONS überprüft Inhalte, Konzepte, Dateien des Kunden, welche der Kunde BECKMARKETING SOLUTIONS zur Erbringung der Leistungen überlassen hat, nicht bezüglich Rechte Dritter wie z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.
7. Nicht Gegenstand des Vertrags ist die Prüfung von wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten BECKMARKETING SOLUTIONS.
8. Nicht Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von juristischen Texten, wie Impressum oder Datenschutzerklärungen oder anderen rechtsberatenden Leistungen. Hierfür kann BECKMARKETING SOLUTIONS dem Kunden entsprechende Rechtsanwälte benennen.
IV. Domainregistrierung / Domainpflege
1. Soweit Vertragsgegenstand mit dem Kunden die Verschaffung und Pflege von Domain-Namen ist, erfolgt die Registrierung bei einer von BECKMARKETING SOLUTIONS frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt über die jeweilige Vergabestelle für Domains (NIC).
2. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird BECKMARKETING SOLUTIONS im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
3. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung einer Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande.
4. BECKMARKETING SOLUTIONS prüft die vom Kunden beantragte Domain nicht auf rechtliche Zulässigkeit und garantiert nicht für deren Bestand. BECKMARKETING SOLUTIONS ist nicht verpflichtet, vom Kunden beantragte Internet-Domains und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
5. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob die von Ihm gewünschte Domain gegen Marken, oder Namensrechte Dritter verstoßen könnte.
6. Der Kunde stellt BECKMARKETING SOLUTIONS von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die schuldhafte Verletzung vorstehender Bedingungen und der vorstehenden Rechtseinräumung eingetreten sind.
7. Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien (https://www.denic.de/domainrichtlinien) und die Domainbedingungen (https://www.denic.de/domainbedingungen). Die Bedingungen sind bei Bestellungen von Domains Bestandteil dieses Vertrages und können auch bei BECKMARKETING SOLUTIONS vor Ort eingesehen werden.
8. BECKMARKETING SOLUTIONS hat auf die tatsächliche Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. BECKMARKETING SOLUTIONS kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass eine für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann, oder eine tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand hat. Insbesondere wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die jeweilige NICs, noch BECKMARKETING SOLUTIONS, eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt.
9. BECKMARKETING SOLUTIONS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
10. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
V. Vertragsdauer & Vertragsbeendigung bei Domains und Speicherplatz, Kündigung
1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit bei Webhosting ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
2. Eine Kündigung des Webhostingvertrags beinhaltet lediglich die Kündigung des Speicherplatzes - eine diesem Speicherplatz zugewiesene Domain muss ausdrücklich eigenständig gemäß nachfolgenden Bedingungen gekündigt werden.
3. Die Vertragslaufzeit bei Registrierung von Internetdomains beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Domain nicht sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform vom Domaininhaber oder dem für die Domain eingetragenen Admin-C gekündigt wird.
4. Der Vertrag kann vom Kunden auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen gekündigt werden, um etwa einen gehosteten Domain-Namen auf einen anderen Inhaber und/oder einen anderen Provider zu übertragen oder eine Domain löschen zu lassen.
5. Im Falle einer ordentlichen aber fristlosen Kündigung des Vertrags durch den Kunden bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege von BECKMARKETING SOLUTIONS für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfang bestehen.
6. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht - auch nicht anteilig – statt.
7. Löschungsaufträge und/oder Kündigungen für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers oder Admin-C und haben stets aus Sicherheits- und Beweiszwecken schriftlich per Post oder Telefax zu erfolgen.
8. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
• eine nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten,
• gerichtlich - auch schiedsgerichtlich nach UDRP - festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen
• wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert, insbesondere wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
9. Die fristlose Kündigung ist außerdem möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.
10. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11. BECKMARKETING SOLUTIONS ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
VI. Weberstellung / Social Media Auftritte
1. BECKMARKETING SOLUTIONS verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept des Webprojekts (z.B. Webseite, social Media Seite, APP, - nachfolgen insgesamt Projekt genannt) zu entwickeln und dieses unter Berücksichtigung des Standes der Technik zu erstellen. BECKMARKETING SOLUTIONS erbringt dabei die vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
2. BECKMARKETING SOLUTIONS erarbeitet auf Grundlage der Vorstellungen des Kunden ein Grobkonzept für die Struktur des Projekts. In diesem Entwurf wird lediglich das Grundlayout inkl. grober Struktur dargestellt. Links können nicht funktional sein und es sind noch nicht alle Funktionen eingebaut/etabliert. Weiterhin kann der Entwurf mit Beispielbilder und Inhalt aufbereitet sein. Diesen Entwurf stellt BECKMARKETING SOLUTIONS dem Kunden vor und ändert diesen ggf. nach den Vorstellungen des Kunden.
3. Nach Freigabe des Grobkonzepts durch den Kunden erstellt BECKMARKETING SOLUTIONS die Endversion des Projekts.
4. Der Kunde ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung des Projekts erforderlich sind. Dem Kunden ist bewusst, dass die Qualität des Projekts auch von der Qualität der Vorgaben des Kunden und der Qualität des Materials, welches der Kunde liefert, abhängt.
5. Der Kunde stellt BECKMARKETING SOLUTIONS die in das Projekt einzubindenden Inhalte rechtzeitig in einem geeigneten Format zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.
6. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Projekt verfolgten Zwecke eignen, ist BECKMARKETING SOLUTIONS nicht verpflichtet.
7. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material - insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte - frei von Rechten Dritter sind, bzw. der Kunde die für den Einbau in das Projekt und Veröffentlichung des Projekts im Internet erforderlichen Rechte innehält.
8. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, und Tabellen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist.
9. Sofern der Kunde keine Vorschläge für Seitentitel <titles>, Beschreibung <description>, Schlüsselwörter <keywords> oder alt-Tags unterbreitet, kann BECKMARKETING SOLUTIONS selbst geeignete Titel, Keywords und Beschreibungen vergeben.
VII. Suchmaschinenoptimierung
1. Sofern der Kunde BECKMARKETING SOLUTIONS beauftragt für seine Domains, bzw. Webpräsenz eine Suchmaschinenoptimierung durchzuführen, weist BECKMARKETING SOLUTIONS ausdrücklich darauf hin, dass BECKMARKETING SOLUTIONS für keinerlei Platzierungen bei den Suchmaschinen garantieren kann und die Aufnahme der jeweiligen Webseiten des Kunden nicht im Einflussbereich von BECKMARKETING SOLUTIONS liegt, sie daher nicht eine Aufnahme der Websites des Kunden versprechen kann.
2. Die Suchmaschinenoptimierung kann auch dazu führen, dass Suchmaschinen, insbesondere Google, die optimierte Seite nicht akzeptieren oder aus dem Index ausschließen.
3. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position seiner Website in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.
VIII. Veranstaltungen, Seminare, Sonderleistungen und Nebenkosten
1. BECKMARKETING SOLUTIONS kann Veranstaltungen, Seminare, Coachings oder andere Events (nachfolgend insgesamt „Veranstaltung“ genannt) aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, sofern er die hierfür maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. die plötzliche Erkrankung der Referenten, höhere Gewalt usw.).
2. Zahlungen, die der Kunde in vorstehendem Fall bereits geleistet hat, erstattet BECKMARKETING SOLUTIONS im Falle der Absage der Veranstaltung, oder wenn der neue Termin für den Kunden nicht zumutbar ist zurück.
3. Soweit XXII eine Haftungsbeschränkung nicht ausschließt, sind Schadenersatzansprüche wegen der Absage oder Verlegung der Veranstaltung, die über die Erstattung der geleisteten Zahlungen hinausgehen, ausgeschlossen.
4. BECKMARKETING SOLUTIONS darf bei Veranstaltungen inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen zum geplanten Programm vornehmen, soweit diese den Leistungsgegenstand nicht, oder nur unerheblich verändern.
5. BECKMARKETING SOLUTIONS darf Referenten, soweit notwendig (z.B. bei Erkrankung), durch gleichwertige, qualifizierte Referenten ersetzen.
6. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet.
7. BECKMARKETING SOLUTIONS ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt hierzu BECKMARKETING SOLUTIONS entsprechende Vollmachten.
8. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BECKMARKETING SOLUTIONS abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, BECKMARKETING SOLUTIONS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Programmierungen, Satz und Druck sind vom Kunden zu erstatten.
9. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Kunden zu erstatten.
IX. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt die benötigten Arbeitsbedingungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen, so ist BECKMARKETING SOLUTIONS dafür nicht verantwortlich. Eventuelle Liefer- oder Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
3. Der Kunde wird auftretende Fehler unverzüglich mitteilen und BECKMARKETING SOLUTIONS bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere auf Anforderung in Textform Mängelberichte, Systemausdrucke vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
4. Der Kunde hat BECKMARKETING SOLUTIONS im Bedarfsfall den Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen, auf denen das Projekt installiert sind, zu gestatten.
5. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich BECKMARKETING SOLUTIONS jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von BECKMARKETING SOLUTIONS binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft bei Domainregistrierungen insbesondere:
• Name und postalische Anschrift des Kunden
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
• falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server sowie Name und Adresse des technischen Ansprechpartners für die Domain
6. Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann BECKMARKETING SOLUTIONS den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann BECKMARKETING SOLUTIONS die Domain löschen lassen.
7. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung der Daten durch BECKMARKETING SOLUTIONS findet nicht statt, hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich.
8. Der Kunde ist für die Datensicherung seiner auf dem Server von BECKMARKETING SOLUTIONS hinterlegten Inhalte selbst verantwortlich.
9. Der Kunde verpflichtet sich, für die regelmäßige vollständige Sicherung seiner Daten selbst zu sorgen.
10. Der Kunde ist selbst vollumfänglich für eine Datensicherung seiner hinterlegten Daten bzw. des Projekts sowie seiner Website außerhalb von BECKMARKETING SOLUTIONS gemieteten Speicherplatzes verantwortlich.
11. Bei Veranstaltungen oder Seminaren über das Internet hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er über die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung verfügt.
X. Haftung des Kunden – Inhalte
1. Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten und Informationen (z.B. Bilder. Texte, Logo, Grafiken, etc.) inne zu halten.
2. Der Kunde versichert, dass durch die Beauftragung von BECKMARKETING SOLUTIONS keine Urheber-, Leistungsrechte und Rechte Dritter verletzt werden.
3. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist.
4. Der Kunde sichert zu, die Zustimmung von abgebildeten Personen auf Bilddateien und Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, etc. eingeholt zu haben sowie Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzt und notwendige Genehmigungen zur Abbildung eingeholt zu haben. Bei rechtlich geschützten Objekten muss der Kunde die Einwilligung des Rechteinhabers besitzen.
5. BECKMARKETING SOLUTIONS ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, vor allem aus presse-, datenschutz-, urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht verantwortlich.
6. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen, verletzt werden.
7. Für die Erfüllung und Einhaltung der geltenden rechtlichen Bedingungen – auch gegenüber Dritten - ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn BECKMARKETING SOLUTIONS Textvorlagen erstellt.
8. Beim Einsatz von Software Dritter, z.B. Google oder Facebook, gelten die im Internet einsehbaren Nutzungsrechte der jeweiligen Software. Der Kunde ist für die Einhaltung der dort beschriebenen Bedingungen und Pflichten auch nach DSGVO alleinig verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn BECKMARKETING SOLUTIONS mit der Umsetzung, Einbindung und Pflege solcher Fremdsoftware beauftragt wurde.
9. Der Kunde stellt BECKMARKETING SOLUTIONS von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten wegen diesbezüglicher Rechtsverletzungen frei.
10. Die vorstehenden Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schadensersatzansprüche von BECKMARKETING SOLUTIONS aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder aufgrund zwingend gesetzlicher Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11. Sofern der Kunde keine eigenen Texte, Grafiken, Logos, oder weitere Inhalte BECKMARKETING SOLUTIONS für die Erstellung des Projekts zur Verfügung stellt, darf BECKMARKETING SOLUTIONS eigene Inhalte verwenden – eine Einbindung dieser Inhalte hat in Abstimmung mit dem Kunden zu erfolgen. BECKMARKETING SOLUTIONS sichert für diesen Fall zu, dass der Kunde berechtigt ist, die Texte, Logos, Graphiken oder weitere von BECKMARKETING SOLUTIONS gelieferten Inhalte für das Projekt zu benutzen bzw. entsprechende Leistungsverwertungsrechte zur Nutzung der Inhalte auf dem Projekt des Kunden eingeholt wurden. Hierfür zusätzlich anfallende Lizenzkosten trägt der Kunde.
12. Werden Bilder oder Grafiken durch BECKMARKETING SOLUTIONS im Auftrag für den Kunden erstellt und/oder beschafft, erwirbt der Kunde das gleiche Recht wie unter Ziffer XIX beschrieben.
XI. Preise
1. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche BECKMARKETING SOLUTIONS für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
3. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Die Vergütung entspricht in diesem Fall der Gesamtleistung im Bereich Design (Gestaltung, Layout und Programmierung) sowie Konzeption.
4. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die agenturübliche Vergütung.
5. Vereinbarte Nebenleistungen und von BECKMARKETING SOLUTIONS vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.
XII. Korrekturen – Prüfung durch Kunden
1. Der Kunde erhält von BECKMARKETING SOLUTIONS nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen Leistungen einen Korrekturabzug bzw. einen Link zur Prüfung des Projekts.
2. Der Korrekturabzug / Webprojekt ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler / Zeichenfehler / Satzbau sowie generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu überprüfen.
3. Änderungen sind BECKMARKETING SOLUTIONS umgehend in Textform anzuzeigen.
4. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug / einen erneuten Link zur Prüfung des Projekts. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und eine Freigabe an BECKMARKETING SOLUTIONS zurück zu senden.
XIII. Abnahme des Projekts
1. Nach Fertigstellung eines Werkes wird BECKMARKETING SOLUTIONS dem Kunden das Werk auf einem geeigneten Datenträger oder einer URL im Internet zur Verfügung stellen, bzw. auf einem vom Kunden benannten Server diesem lauffähig zugänglich zu machen.
2. Eine Einweisung oder gesonderte Dokumentation ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
3. Der Kunde ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet, sofern das Werk den vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen entspricht.
4. Während der Fertigstellungsphase ist BECKMARKETING SOLUTIONS berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Werkes zur Teilabnahme vorzulegen.
5. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile des Werkes den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
XIV. Liefer- und Abgabetermine
1. BECKMARKETING SOLUTIONS haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen.
2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug von BECKMARKETING SOLUTIONS führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
4. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er BECKMARKETING SOLUTIONS eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Mahnung an BECKMARKETING SOLUTIONS.
5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann BECKMARKETING SOLUTIONS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
6. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
XV. Zahlungsbedingungen - Fälligkeit
1. Die Vergütung ist bei der Abnahme, Lieferung oder Onlinestellung der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig.
2. Bei Social Media Projekten ist eine Vergütung zum Monatsanfang vorab bzw. sofort nach Rechnungstellung fällig.
3. Bei Webinaren, kostenpflichtigen Veranstaltungen oder Coachingveranstaltungen, welche auch über einen längeren Zeitraum gehen können, ist die vereinbarte Vergütung vorab nach Rechnungstellung zu bezahlen, sofern nichts abweichendes in Textform geregelt ist.
4. BECKMARKETING SOLUTIONS ist bei Werkverträgen (z.B. bei Erstellung von Webprojekten) berechtigt entsprechende Vorkasse zu verlangen.
5. Zwischen den Parteien wird, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, eine Vorkasse von 30% des Auftragswerts, fällig nach Vertragsschluss vereinbart.
6. BECKMARKETING SOLUTIONS ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen weitere Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen von BECKMARKETING SOLUTIONS.
7. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu.
8. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des (Teil)Werkes/der (Teil)Leistung fällig.
9. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 30 Kalendertage), oder erfordert er von BECKMARKETING SOLUTIONS hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende.
10. Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
11. Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist BECKMARKETING SOLUTIONS zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt.
12. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann BECKMARKETING SOLUTIONS einen Liefer- Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.
13. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt BECKMARKETING SOLUTIONS zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.
14. Sofern sich der Kunde mit der Zahlung von fälligen Domain- und/oder Hosting/Serverrechnungen trotz Mahnung mehr als 30 Tage im Verzug befindet, ist BECKMARKETING SOLUTIONS berechtigt, die Hostingleistung und den Support bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Rechnungen einzustellen. Dies beinhaltet auch eine offline-Schaltung der die offenen Rechnungen betreffenden Website des Kunden.
XVI. Support und Hotline
1. Sofern vertraglich ein Support vereinbart ist, erreicht der Kunde BECKMARKETING SOLUTIONS hierzu an Werktagen von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter folgenden Kontaktdaten: info@beckmarketing.solutions – Tel: +49 0176 707 70 505
2. Eine zeitlich darüberhinausgehende Bereitschaft bedarf der besonderen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
XVII. Verfügbarkeit der Dienste – IP-Adresse
1. BECKMARKETING SOLUTIONS übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder die Qualität des Systems sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen von BECKMARKETING SOLUTIONS welche über 98 % Verfügbarkeit im Jahresmittel hinausgeht.
2. BECKMARKETING SOLUTIONS gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer für den Kunden gemieteten Internet-Webserver grundsätzlich 24h am Tag, 7 Tage in der Woche und dabei insgesamt in Höhe von 98 % im Jahresmittel.
3. Von dieser Gesamthöhe sind alle Zeitspannen ausgenommen, in denen einzelne oder sämtliche Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich von BECKMARKETING SOLUTIONS liegen - insbesondere durch höhere Gewalt, Verhalten Dritter etc. - über das Internet nicht zu erreichen sind.
4. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server für die gesamte Vertragslaufzeit die selbe IP-Adresse zugewiesen wird.
XVIII. Eigentumsvorbehalt
1. Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BECKMARKETING SOLUTIONS.
2. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr der jeweiligen Werke an den Kunden über.
XIX. Urheber- und Nutzungsrechte des Kunden
1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gewährt BECKMARKETING SOLUTIONS dem Kunden ein, nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, einfaches Nutzungsrecht auf alle von BECKMARKETING SOLUTIONS erstellten Werke, die mit dem zwischen den Kunden und BECKMARKETING SOLUTIONS geschlossenen Vertrag einhergehen.
2. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
3. Werden Bilder oder Grafiken durch BECKMARKETING SOLUTIONS im Auftrag vom Kunden erstellt und/oder beschafft, erwirbt der Kunde ein einfaches, nichtausschließliches, weltweites, unbefristetes nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
4. Die Nutzungsart ist auf den im Rechtsgeschäft definierten Verwendungszeck beschränkt. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Zustimmung von BECKMARKETING SOLUTIONS in Textform.
5. Ob die von BECKMARKETING SOLUTIONS für Kunden lizenzierten Bilder / Grafiken für den beauftragten Gebrauch z.B. in dem vom Kunden geplanten Kontext geeignet sind, insbesondere ob über die fotografischen Urheberrechte hinaus noch weitere Rechte Dritter zu berücksichtigen sind (z.B. Abbildungen von Personen, Kunstwerken oder Architektur, nicht-öffentlich zugänglichen Plätzen, Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken Persönlichkeitsrechte, urheberrechtlich geschützten Werke (§2 UrhG) enthalten oder sonstige Schutzrechte Dritter berühren, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte), obliegt der alleinigen Beurteilung und Verantwortung des Kunden.
6. Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Urheberrecht von BECKMARKETING SOLUTIONS. Der Kunde erhält hieran keine Leistungsverwertungsrechte, sofern nichts abweichendes geregelt ist.
7. Die Weiterverwertung von Vorlagen z. B. als Werbeanzeige oder Übergabe an Dritte zur Weiterbearbeitung bedarf der Zustimmung von BECKMARKETING SOLUTIONS in Textform.
8. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei BECKMARKETING SOLUTIONS, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
9. Ein Weiterverkauf sowie die kommerzielle Nutzung von Inhalten und Teilnehmer-Materialien ist nicht gestattet, sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde. Die Unterlagen oder Teile daraus dürfen ohne Genehmigung von BECKMARKETING SOLUTIONS weder vervielfältigt noch nachgedruckt noch übersetzt noch an Dritte weitergegeben werden.
XX. Unterlagen - Geheimhaltung – Datenschutz
1. Präsentationen, Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von BECKMARKETING SOLUTIONS gehören, bleiben im Eigentum von BECKMARKETING SOLUTIONS. Eine Weitergabe an Dritte und eine Vervielfältigung ist ohne Zustimmung von BECKMARKETING SOLUTIONS in Textform untersagt.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller, als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden, Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
3. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich sind oder die der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
4. Eine Aufbewahrungspflicht für Auftragsunterlagen (z.B. Kundenmaterial) von Seiten BECKMARKETING SOLUTIONS besteht nicht.
5. Die Datenschutzerklärung von BECKMARKETING SOLUTIONS und die Hinweise zu Rechten von betroffenen Personen sind auf der Webseite von BECKMARKETING SOLUTIONS unter www.beckmarketing.solutions veröffentlicht.
XXI. Mängel – Gewährleistung
1. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln setzt bei Kaufleuten voraus, dass der Kunde seinen kaufmännisch geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht.
3. Der Kunde hat die Ware / Leistung sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich auf generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen und eine Freigabe zu erteilen.
4. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist der Agentur beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
XXII. Haftung
1. BECKMARKETING SOLUTIONS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Umfang einer gegenüber dem Kunden zugesagten Garantie. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet BECKMARKETING SOLUTIONS auch für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt.
2. Im Übrigen haftet BECKMARKETING SOLUTIONS bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
3. Für Datenverluste haftet BECKMARKETING SOLUTIONS - außer bei vorsätzlichem oder arglistigem Handeln - nur, wenn der Kunde in regelmäßigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
4. Im Übrigen ist die Haftung von BECKMARKETING SOLUTIONS ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Neben- und Folgeschäden, entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
6. Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Kunden von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die BECKMARKETING SOLUTIONS dem Auftraggeber zur Kontrolle/ Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich).
7. Soweit die Haftung von BECKMARKETING SOLUTIONS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8. Die vorstehende Einschränkung und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von uns beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
XXIII. Laufzeit - Kündigung
1. Die Laufzeit von Verträgen und deren Kündigungsfrist ergibt sich aus dem für das Rechtsgeschäft mitgeltenden Unterlagen.
2. Bei Domains besteht eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach Vertragsschluss, welche sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern die Domain nicht rechtzeitig gekündigt wird. Domains können jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, Domains wegen Verstoß gegen Rechte Dritter zu löschen. Im Falle einer vorzeitigen Löschung einer Domain besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Registrierungsgebühr.
3. Ist keine Kündigungsfrist geregelt, ist das Rechtsverhältnis zum jeweiligen 31.12. mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar.
4. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
• wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert, insbesondere wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
• der Kunde mit der Zahlung von fälligen Rechnungen oder Gebühren trotz Mahnung mehr als 30 Tage im Verzug befindet.
5. Eine fristlose Kündigung ist außerdem möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.
6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
XXIV. Urheberbenennung und Quellenangabe
1. Der Kunde hat auf von BECKMARKETING SOLUTIONS erstellten Websites im Impressum den Urheber in folgender Form zu nennen: © BECKMARKETING SOLUTIONS und auf die Seite www.beckmarketing.solutions zu verlinken.
XXV. Auflistung als Referenzkunde
1. BECKMARKETING SOLUTIONS steht es frei, in Pressemitteilungen oder Referenzlisten die Öffentlichkeit über eine generelle Zusammenarbeit mit dem Kunden und das beauftragte Projekt zu informieren, z.B. den Kunden durch Auflistung als Referenzkunde auf den Websites von BECKMARKETING SOLUTIONS oder auf seinen Social-Media Seiten zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform diesem widerspricht.
XXVI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, Sitz von BECKMARKETING SOLUTIONS. BECKMARKETING SOLUTIONS ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist.
4. BECKMARKETING SOLUTIONS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
5. Vertragssprache ist Deutsch.
Stand 10.24